Liebe Eltern,
wird Ihr Kind bis zum 30. September sechs Jahre alt, ist es schulpflichtig und wird im Sommer dieses Jahres als Schulanfänger eingeschult.
Auf Antrag der Eltern können auch Kinder, die jünger und somit noch nicht schulpflichtig sind, aber über die körperliche, geistige und soziale Reife eines schulpflichtigen Kindes verfügen, als Schulanfänger eingeschult werden. Diese Kinder werden häufig „Kann-Kinder“ genannt.
Auf jeden Fall steht ein wichtiger Abschnitt im Leben Ihres Kindes bevor:
Der Wechsel vom Kindergarten in die Schule.
In diesem Menü finden Sie auch einen „Fahrplan“ zur Schulanmeldung für das jeweils aktuelle Schuljahr. Die dort aufgeführten Termine entsprechen dem augenblicklichen Planungsstand zu Schuljahresbeginn. Bitte beachten Sie, dass es hierbei durch unvorhergesehene Umstände zu terminlichen Verschiebungen kommen kann. Grundsätzlich werden die Eltern der Schulneulinge über alle aktuellen Termine brieflich durch die Schule informiert.