Angesichts steigender Corona-Infektionszahlen und einem unübersichtlicher werdenden Infektionsgeschehens ist es nach den Herbstferien wichtiger den je, dass sich alle an die Regeln halten, um den eingeschränkten Regelbetrieb in der Schule weiterhin gewährleisten zu können. Die Corona-Pandemie ist noch nicht überstanden und nähert sich einem neuem Höchststand. Wir können die „Normalität“ und den eingeschränktenRegelbetrieb nur durch die Mithilfe aller aufrechterhalten.


Auf Grundlage der neuesten Richtlinien des Niedersächsischen Kultusministeriums, deren Einhaltung Grundlage für ein dauerhaftes Gelingen des Präsenzunterrichts ist, ergeben sich folgende Rahmenbedingungen.


#Allgemein

Unterricht findet im eingeschränkten Regelbetrieb nach dem Kohorten-Prinzip statt. Unter Kohorten werden festgelegte Gruppen verstanden, die aus mehreren Lerngruppen bestehen können und in ihrer Personen-zusammensetzung möglichst unverändert bleiben.


#Mund-Nasen-Bedeckung (MNB)

Alle Schüler*innen betreten die Schule mit Mund-Nasen-Bedeckungen. Diese sind selbst mitzubringen und werden nicht gestellt. 
Um Verletzungen zu vermeiden, dürfen bei der Nutzung von Spielplatzgeräten keine Schals, Halstücher oder stabile Baumwollmasken, die mit Bändern am Hinterkopf zugeschnürt werden, als MNB verwendet werden.
In den Klassenräumen müssen keine MNB getragen werden.
In den Pausen müssen keine MNB getragen werden, sofern der Mindestabstand eingehalten werden kann.


#Flure

Innerhalb der Schule werden die Schüler*innen nicht wie gewohnt alle Flure nutzen dürfen. Teilweise wird es Einbahn- und Links- Rechtsverkehr in den Fluren geben. Die Flure sind dementsprechend gekennzeichnet.


#Lüften

Wegen des Wegfalls des Abstandsgebotes im Unterricht, gewinnt das Lüften an Bedeutung. In Niedersachsen soll sich an die Faustformel 20-5-20 (20 Minuten Unterricht 5 Minuten Stoßlüften und 20 Minuten Unterricht) gerichtet werden. Dieser Rhythmus lässt sich gut in den Ablauf einer Schulstunde integrieren und kann einen wichtigen präventiven Beitrag gegen die Verbreitung des Virus leisten. Die Türen der Klassenräume sollten möglichst den Schultag über geöffnet sein. Wertgegenstände sollten daher nicht mit zur Schule gebracht werden.

#Zutrittsbeschränkungen

Das Betreten der Schule ist allen Personen, außer natürlich den Schüler*innen und Lehrer*innen, grundsätzlich untersagt
Alle erforderlichen Informationen müssen schriftlich oder telefonisch ausgetauscht werden.


#Umgang mit Symptomen/ Erkrankungen


„Darf mein Kind in die Schule?“



Die Nutzung der Corona-Warn-App wird allen am Schulleben Beteiligten ausdrücklich empfohlen.

Meldepflicht: Das Auftreten einer Infektion mit dem COVID-19-Virus ist der Schulleitung mitzuteilen.


#Wichtige Maßnahmen/ persönliche Hygiene

Besprechen sie die allgemein gültigen Hygiene- und Verhaltensregeln, auch wenn diese theoretisch schon bekannt sind, immer wieder!